Erfahren Sie hier mehr über unser Leistungsangebot

In unserer Tagespflege legen wir viel wert auf abwechslungsreiche Aktivitäten. Hier soll gelebt und gelacht werden und das gemeinsame Miteinander wird gefördert. In unseren Senioren WGs leben Sie „wie die Jugend von heute“: Ambulante Wohngemeinschaften bieten eine individuelle Pflege und Betreuung, aber auch viel soziales und gesellschaftliches Miteinander. Auch hier wird es nie langweilig.
Für Intensivpflegeklient*innen bieten wir ebenfalls Wohngemeinschaften an. Diese eigenen sich besonders gut, wenn Pflegebedürftige gerne regelmäßigen Kontakt zu anderen Menschen haben aber auch gerne in einem heimeligen Umfeld gepflegt werden wollen.

Ihre individuelle Beratung bei der Lavital GmbH

Wir zeichnen uns durch unsere Flexibilität, unsere Transparenz und unsere Bedarfsorientiertheit aus. Dementsprechend hören wir in erster Linie zu, ermitteln Ihren individuellen Einzelfall und beraten Sie dann entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse.
LaVital kann als Bindeglied zwischen Ihnen, der entlassenden Klinik, den Leistungsanbietern und dem Kostenträgern fungieren. Neben der Förderung der Kommunikation und Kooperation aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten, ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf und den ihrer Angehörigen.
Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme erfolgt auf Wunsch unverbindlich eine individuelle Einschätzung. Dabei wird der gegenwärtige Zustand der Patienten sowie ihres Umfeldes erfasst. Das hilft uns bei der Situationsorientierung, sowie der Bedarfsplanung.
Dazu gehören unter anderem:

  • die individuellen Versorgungsbedürfnisse
  • die objektiven Selbstversorgungsdefizite
  • kulturelle und religiöse Bedürfnisse
  • persönliches und sachliches Umfeld
  • vorhandene Ressourcen
  • Feststellung des Hilfebedarfs
  • uvm.

Grundpflege

Wir übernehmen bei unseren Kunden Leistungen der Grundpflege.
Unter der Grundpflege werden folgende Verrichtungen verstanden (§14 SGB XI):

Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten wie waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Darm- oder Blasenentleerung, etc.

Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten wie mundgerechtes Zubereiten der Nahrung oder Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung.

Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten wie Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten die zur Vorbeugung der durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Komplikationen können (z.B. Vorbeugen der Entstehung Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen, Stürzen, Schmerzen, etc.)

Unter diesem Aspekt versteht man den Erhalt oder die Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten.

Hauswirtschaftliche Pflege

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Verrichtung Ihrer Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Unter Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden folgende Tätigkeiten verstanden (§14 SGB XI):


  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Beheizen der Wohnung

Behandlungspflege

Die „Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V“ ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die ihr behandelnder Arzt an einen ambulanten Pflegedienst delegiert. Solche Maßnahmen sind immer dann notwendig, wenn Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person in der Lage sind die Maßnahme durchzuführen.

Ihr behandelnder Arzt kann unter anderen folgende medizinische Leistungen der Behandlungspflege an uns delegieren:

  • Blutdruck-/Blutzuckermessung
  • Medikamente vorbereiten oder Einnahmehilfe
  • An-/Ablegen eines Stützverbandes (Kompressionsverband)
  • An-/Ausziehen von Stützstrümpfen (Kompressionsstrümpfe)
  • Verabreichen von Augentropfen/-salbe
  • Richten und Verabreichung von Injektionen (Spritzen)
  • Hilfe bei Zubereitung und Durchführung von Inhalationen
  • Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes
  • Behandlung eines bestehenden Druckgeschwüres
  • Hilfen bei der Katheterisierung der Harnblase

Verhinderungspflege / Urlaubspflege

Die Häusliche Pflege ist ohne ehrenamtlich tätige Pflegepersonen nicht möglich. Falls diese einmal ausfallen oder sich erholen wollen/müssen, kann über die Leistung der Verhinderungspflege die Pflegepersonen vertreten werden und Leistungen beim Pflegedienst Lavital eingekauft werden.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Ein besonderer Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden (z.B. kein Nachweis des Urlaubs).

Da die Verhinderungspflege die Pflegeperson(en) ersetzt, ist auch der Leistungsinhalt nicht auf die „täglich wiederkehrenden Verrichtungen“ beschränkt.
Es können auch Leistungen zur Begleitung wie Spazierengehen, Beaufsichtigung beim Fernsehen, etc. in Anspruch genommen werden: also alle die Tätigkeiten können ‚ersetzt‘ werden, die die Pflegeperson ansonsten erbringt.

Beispiel: Die Pflegeperson möchte gern jeden Mittwoch in Ruhe einkaufen gehen. In dieser Zeit kommt ein Mitarbeiter des Pflegedienstes Lavital und kümmert sich liebevoll um den demenzkranken Vater, sodass die Tochter ohne schlechtes Gewissen den Wocheneinkauf erledigen kann.
Als Leistungen können Leistungskomplexe (Pauschalen) abgerechnet werden, die Verhinderungspflege kann aber auch nach Zeit (Stundenweise) erbracht werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Seit 2017 erhält jeder Leistungsbezieher (Pflegegrad 1 bis 5) neben den Sach- und Geldleistungen einen Erstattungsbetrag von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Gelder der Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt, sondern können nur in Form von Sachleistungen in Anspruch genommen werden.


 

Folgende Leistungen können beim Pflegedienst Lavital darüber finanziert werden:


Neben der bisher schon möglichen Betreuung von Versicherten/Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegedienste nun auch Betreuungsleistungen für alle Leistungsbezieher sowie auch Leistungen zur Hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen.
Es dürfen jedoch keine Leistungen der Grundpflege abgerechnet werden.

Pflegekontrollbesuche

Wenn Sie Ihren Angehörigen selber pflegen und ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie verpflichtet, durch einen zugelassenen Pflegedienst eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsbesuche haben für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 und 3 mindestens einmal halbjährlich und für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 – 5 mindestens einmal vierteljährlich zu erfolgen. Die Kosten für die Einsätze trägt die Pflegeversicherung.

Der Beratungseinsatz dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.

Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Eine Kopie dieser Bescheinigung wird von uns an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Die bei einem Beratungsbesuch gesammelten Informationen unterliegen der Schweigepflicht.

Pflegekurse

Das Pflegeversicherungsgesetz fördert nicht nur finanziell die Pflege durch Pflegepersonen, sondern will sie auch durch Schulungen unterstützen und qualifizieren. Die Schulungen richten sich an alle, die an einer Pflegetätigkeit interessiert sind, also nicht nur an diejenigen Personen, die bereits pflegen.

Wir bieten regelmäßig Pflegekurse zu folgenden Themen an:

  • Was tun bei Pflegebedürftigkeit
  •  Pflege bei Demenz
  •  Allgemeiner Pflegekurs
  •  Sturzprophylaxe

In den Pflegekursen vermitteln wir Grundlagen zu den unterschiedlichen Themen und bietet den Angehörigen zudem die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches untereinander.
Alle Pflegekurse sind für die Teilnehmer kostenfrei. Man kann als Versicherter der Pflegekasse A auch zu Schulungen gehen, die Pflegekasse B veranstaltet.

Pflegeschulung zu Hause
Pflegende Angehörige sind in der ambulanten Pflege die „Unverzichtbaren Dritten“. Ohne sie wäre die Versorgung von Pflegebedürftigen häufig nicht möglich. Oft fühlen sich die pflegenden Angehörigen in bestimmten Situationen allein gelassen oder überfordert. Dies kann z. B. bei der Betreuung und Versorgung von Demenzerkrankten der Fall sein. Oftmals können einfache pflegerische Fähigkeiten oder Fertigkeiten dazu beitragen, die belastenden Situationen zu minimieren.

Pflegeschulungen finden direkt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Daraus ergibt sich der Vorteil einer individuellen Problembehandlung mit zielgerichteten Lösungen und einer Verbesserung der individuellen Situation.

Pflegeschulungen finden direkt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Daraus ergibt sich der Vorteil einer individuellen Problembehandlung mit zielgerichteten Lösungen und einer Verbesserung der individuellen Situation.

Mögliche Inhalte einer Pflegeschulung können zum Beispiel sein:

  • Lagerungen
  • Transfertechniken (Wie bringe ich meinen Angehörigen vom Bett in den Rollstuhl)
  • Inkontinenzversorgung
  • Sturzprophylaxe
  • Hilfsmittel
  • u.v.m.

Eine Schulung dauert in der Regel 2 Stunden und die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Gerne beraten wir sie zu einer Pflegeschulung in unserem Haus.

Serviceleistungen

Neben der Vielzahl an Leistungen bietet der Pflegedienst Lavital seinen Kunden noch zahlreiche Serviceleistungen an.

Unterstützung bei Anträgen
Ganz gleich, ob Sie einen Antrag für Pflegehilfsmittel stellen wollen oder einen Zuschuss zum Badumbau beantragen wollen – Wir unterstützen unsere Kunden dabei kostenlos.

24 Stunden Erreichbarkeit
Wir sind für unsere Kunden rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erreichbar.

Hilfsmittel
Sie benötigen einen neuen Rollstuhl?
Kein Problem! Unsere Kunden unterstützen wir dabei kostenlos.

Pflegekraft-vor-Ort-Service

Unser Pflegekraft-vor-Ort-Service: Werden Sie in ihren eigenen vier Wänden versorgt!

Unser Pflegekraft-vor-Ort-Service integriert professionelle Pflege in Ihren Familienalltag. Eine ausländische Pflegekraft wird direkt bei Ihnen zu Hause wohnen und alle anfallenden pflegerischen Aufgaben übernehmen. So werden die Pflegebedürftigen rund um die Uhr optimal versorgt und können gleichzeitig in ihrem gewohnten Umfeld leben. Diese Versorgungsform ist sehr persönlich – die Pflegekraft konzentriert sich nur auf eine*n Klient*in.

Welche Aufgaben übernimmt die Pflegekraft-vor-Ort?

Unsere Pflegekräfte vor Ort übernehmen die komplette Grundpflege unserer Klient*innen. Das bedeutet, sie unterstützen die Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege, helfen bei der Zubereitung von Speisen und Getränken sowie der Nahrungsaufnahme und regen durch Mobilisation die Klient*innen zu mehr Bewegung und Aktivität im Alltag an. Falls Sie Haustiere unterstützt Sie die Pflegekraft vor Ort auch gerne bei deren Versorgung. Die Betreuung durch unsere Pflegekräfte vor Ort wird nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtet und passt sich Ihrer individuellen Situation an.

Welche Vorteile haben Sie durch den Pflegekraft-vor-Ort-Service?

Unsere Pflegekräfte vor Ort werden von qualifizierten Fachkräften ausführlich eingearbeitet und werden fortwährend durch examinierte Pflegefachkräfte überprüft. Selbstverständlich sind die ausländischen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig angemeldet. Bei uns haben Sie komplette Rechtssicherheit und es kommen keine versteckten Kosten (wie z.B. Fahrtkosten) auf Sie zu. Bei Lavital erwarten Sie auch keine Vermittlungskosten und eine feste Ansprechperson in Waldbröl steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und kümmert sich um Ihre Anliegen.

Die Vorteile unseres Pflegekraft-vor-Ort-Service auf einen Blick:

  • Festen Ansprechpartner in Waldbröl
  • Keine versteckten Kosten (wie z.B. Fahrtkosten)
  • Keine Vermittlerprovision
  • Einarbeitung der Pflegekraft vor Ort durch qualifiziertes Pflegepersonal

Jetzt unverbindlich anfragen

Sie möchten die Leistungen der LAVITAL GmbH genauer kennenlernen oder haben Fragen an uns? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

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